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Für die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen gibt es zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse: die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA).

Seit dem 1. Juli 2016 gilt der geänderte BEMA.

www.kzbv.de/gebuehrenverzeichnisse.334.de.html